Wartung – Service – Dichtheitsprüfung 

Wartung von Lüftung und Klimaanlagen

Bei Raumlufttechnischen Anlagen hat der Gesetzgeber (z.B. Arbeitsstättenrichtlinien, Landesbauordnung) entsprechende Vorgaben gemacht zur Wartung oder Inspektion. Bei Arbeitsstätten die über eine Lüftungsanlage / Klimaanlage versorgt werden, müssen im Rahmen einer Wartung/Inspektion die Funktion und die Sauberkeit geprüft und gegebenfalls gereinigt werden. Unsere sachkundigen Servicetechniker sind geschult und führen Wartungen gemäß VDMA 24186 und Hygieneinspektionen nach VDI 6022 durch.

Dichtheitsprüfung – Planung – Notdienst – Wartung – Installation

Neue F-Gas Verordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft!

Wartung von Kälteanlagen & Wärmepumpen & Kaltwassersatz / Chiller – Dichtheitskontrolle
Bis 31.12.2014 waren Sie als Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen mit mehr als 3 Kg Kältemittel – Füllmenge verpflichtet mindestens 1 x jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen. Ab 30 Kg Kältemittel Füllmenge 2 x jährlich. Grundlage hierfür ist die EG-VO 2037/2000 ChemOzonSchichtV, und EG-VO 842/2006 F-Gase Verordnung.

Ab 01.01.2015 tritt die neue F-Gas Verordung in Kraft
Was heißt das nun für Sie als Betreiber?
Der Intervall für die Dichtheitsprüfungen richtet sich nicht mehr nach der Kältemittel- Füllmenge, sondern nach dem GWP Wert (Global Warming Potential) oder Treibhauspotential, bezeichnet das Klimaerwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2). Als Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen mit mehr als 5.000 kg CO2-äquivalenter Füllmenge ist man verpflichtet mindestens 1 x jährlich eine Dichtheitskontrolle durchzuführen. Ab 50.000 kg CO2-äquivalenter Füllmenge 2 x jährlich. Grundlage hierfür ist die (EU) Nr. 517/2014 F-Gase Verordnung.

Kältemittelfüllmengen werden nicht mehr in Kilogramm, sondern nach ihrem Treibhauspotential in CO2-Äquivalenten gewichtet!

Dichtigkeitskontrollen – Beispiele für Kontrollintervalle nach CO2-äquivalenter Füllmenge in der Tabelle:

Kältemittel GWP-Wert ab 5 Tonnen
jährliche Kontrolle ab
(mit LES* alle zwei Jahre)
ab 10 Tonnen
(hermetische Systeme)
ab 50 Tonnen
halbjährliche Kontrolle ab
(mit LES* jährlich)
ab 500 Tonnen
vierteljährliche Kontrolle ab
(mit LES* halbjährlich)
R 134 A 1430 3,5 kg 7,0 kg 35 kg 350 kg
R 404 A 3922 1,3 kg 2,6 kg 13 kg 130 kg
R 407 C 1774 2,8 kg 5,6 kg 28 kg 280 kg
R 410 A 2088 2,4 kg 4,8 kg 24 kg 240 kg

Zur Erklärung ein Beispiel:
Eine Kälte Anlage mit dem Kältemittel R404A hat eine Füllmenge von 1,3 kg. Das bedeutet das die Kälteanlage 1 x jährlich auf Dichtheit kontrolliert werden muß. Ab einer Füllmenge von über 13 kg muß eine Dichtheitsprüfung an der Kälteanlage 2 x jährlich durchgeführt werden.
1,3 kg R404A x 3922 GWP = 5098,60 CO2-äquivalenter Füllmenge (1 x jährlich)
13 kg R404A x 3922 GWP = 50.986 CO2-äquivalenter Füllmenge (2 x jährlich)

 

GWP-Werte Grafik Quelle Westfalen AG

Unser Kältefachbetrieb ist ein zertifizierter Fachbetrieb gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung und darf Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen einschließlich deren Kreisläufe durchführen.

Wartung und Dichtheitsprüfung

Unsere Service Techniker überprüfen die Kälte Anlage, Kaltwassersatz, Wärmepumpe, und RLT Anlage (Raum Luft Technische Anlage) gemäß den Arbeitsblättern VDMA 24186 oder der VDI 6022. Bei der Wartung wird die Reinigung der Anlage gemäß Herstellervorgaben durchgeführt. Filter wie Taschenfilter, Schwebstofffilter werden überprüft oder ausgetauscht. Ebenfalls werden die Brandschutzklappen gemäß Herstellervorgaben gewartet. Damit die Anlagen wirtschaftlich betrieben werden, wird die Regelanlage, Temperaturregelung, Druckdosen, Frostschutz, Steuerung und der gleichen überprüft. Eine nicht gut gewartete Kälteanlage, Wärmepumpe, oder Klimaanlage kann übermäßigen Energieverbrauch hervorrufen, oder teure Reparaturen nach sich ziehen.

Gerne beraten wir Sie!

 

Betriebszertifizierung gemäß § 6 Chemikalien Klimaschutzverordnung
Reg.-Nr.: 6-RKT313-CB-ms-nrw